Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1955 - 4 StR 133/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,3117
BGH, 12.05.1955 - 4 StR 133/55 (https://dejure.org/1955,3117)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1955 - 4 StR 133/55 (https://dejure.org/1955,3117)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1955 - 4 StR 133/55 (https://dejure.org/1955,3117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,3117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 133/55
    Wenn das Landgericht demgegenüber ausführt, dass die Verurteilung vom 22. November 1949 schwerer wiege, so hat es dabei in der Hauptsache auf die Höhe der damals verhängten Strafe abgestellt, nicht aber, wie es geboten gewesen wäre, auf die kennzeichnende Beziehung der Tat zu der Persönlichkeit des Beschwerdeführers (BGH NJW 1953, 673, 674 [BGH 09.01.1953 - 1 StR 623/52] Nr. 16).
  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 133/55
    Durch die Aufstellung dieser deutlich greifbaren äusseren Voraussetzungen sollte dem Tatrichter die Verantwortung erleichtert werden (BGHSt 3, 169-171).
  • BGH, 15.02.1955 - 5 StR 696/54
    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 133/55
    Als der Beschwerdeführer am 19. August 1951 die zweite Tat beging, war das Urteil von Kleve noch nicht rechtskräftig, Die zweite Tat muss aber nach der Rechtskraft des ersten Urteils begangen sein (BGHSt 7, 178 f).
  • BGH, 14.04.1955 - 3 StR 93/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 133/55
    Dem Urteilszusammenhang ist zu entnehmen, dass sich das Landgericht dieser Unterschiede bewusst gewesen ist, dass es jedenfalls auch bei Anwendung des § 20 a Abs. 2 die Strafen geschärft hätte, zumal es trotz der Kannvorschrift nur unter besonderen Umständen in Frage kommen wird, von der Strafschärfung abzusehen (RG HRR 1941 Nr. 91; Schönke-Schröder, Anm. V 3 zu § 20 a; vgl auch BGH 3 StR 93/55 vom 14. April 1955; 3 StR 80/55 vom 21. April 1955).
  • BGH, 21.04.1955 - 3 StR 80/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 133/55
    Dem Urteilszusammenhang ist zu entnehmen, dass sich das Landgericht dieser Unterschiede bewusst gewesen ist, dass es jedenfalls auch bei Anwendung des § 20 a Abs. 2 die Strafen geschärft hätte, zumal es trotz der Kannvorschrift nur unter besonderen Umständen in Frage kommen wird, von der Strafschärfung abzusehen (RG HRR 1941 Nr. 91; Schönke-Schröder, Anm. V 3 zu § 20 a; vgl auch BGH 3 StR 93/55 vom 14. April 1955; 3 StR 80/55 vom 21. April 1955).
  • BGH, 25.01.1966 - 5 StR 533/65

    Verurteilung des Angeklagten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher bei

    Auch im Rahmen des Abs. 2 wird das Gericht, wenn es den Täter auch sachlich als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher ansieht, trotz der Kannvorschrift nur unter besonderen Umständen von einer Strafschäfung absehen (vgl. BGH 4 StR 133/55 vom 12. Mai 1955; RG HRR 1941, 91).
  • BGH, 19.12.1969 - 4 StR 493/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Ebenso verhält es sich mit den in den vorausgegangenen Urteilen abgeurteilten Taten in Ansehung des § 20 a Abs. 2 StGB; denn für diese Vorschrift gelten ebenfalls die Bestimmungen des § 20 a Abs. 3 StGB über die Rückfallverjährung (vgl. Urteil des Senats vom 12. Mai 1955 - 4 StR 133/55).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 153/55

    Rechtsmittel

    Denn die Anwendung des § 20 a StGB ist an Hand der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen auf Grund des Abs. 2 dieser Vorschrift gerechtfertigt (vgl auch BGH 3 StR 93/55 vom 14. April 1955; 4 StR 133/55 vom 12. Mai 1955).
  • BGH, 11.05.1965 - 5 StR 155/65

    Mehrere Diebstahlstaten als fortgesetzte Handlung - Einbeziehung der Vorstrafen

    Einer besonderen Begründung zu diesem Punkte bedurfte es daher nicht, zumal auch im Falle des § 20 a Abs. 2 StGB nur bei besonderen Umständen von der Strafschärfung abzusehen ist (BGH 4 StR 133/55 vom 12. Mai 1955, angeführt bei Dreher/Maassen, StGB 3. Aufl. § 20 a Anm. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht